1. ARBEITSUMFANG Die im Vertrag festgelegten Arbeiten umfassen.
1. Eine Verbrennungsanlage gemäß den technischen Spezifikationen liefern, installieren und in Betrieb nehmen
2. Vorkehrungen zur Einhaltung der OSHA und anderer gesetzlicher Anforderungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer während der Ausführung der in dieser Ausschreibung genannten Arbeiten.
3. Bewertung, Vorbereitung und Bau eines Standard-Verbrennungsschuppens mit einem Abfalllagerraum (siehe Entwurf)

4. Bereitstellung von Betriebs- und Wartungshandbüchern und Zeichnungen mit Wartungsplan und Anweisungen.

5. Heizölspeichertank – Fassungsvermögen von Flussstahl mit 1500 Litern

6. Schulung des Betriebs- und Wartungspersonals vor Ort.

WICHTIG
Hersteller von Verbrennungsanlagen Damit der Arbeitgeber eine abschließende Bewertung des Angebots vornehmen kann, werden die Bieter gebeten, mit ihren Angeboten die detaillierten Spezifikationen, Zeichnungen und Kataloge mit Anweisungen zur Inbetriebnahme und Wartung der Verbrennungsanlage einzureichen, die sie liefern, installieren und in Betrieb nehmen möchten. Bieter, die diese Anforderung nicht vollständig erfüllen, werden abgelehnt. 2. TECHNISCHE DATEN DER ERFORDERLICHEN VERBRENNUNGSMASCHINE

2.1 Allgemeine Beschreibung

Die Anlage muss vier verschiedene Abschnitte haben, die drei Prinzipien von Turbulenz, Verweilzeit und Temperaturerhaltung aufweisen. Die geregelten Abschnitte können umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
1. Gesamtanlagenlayout
2. Vorschubkammer / Laden
3. Primärbrennkammer
4. Partikelwäscher
5. Sauergaswäscher.
6. Der Stapel / Schornstein.
7. Mindestkapazität der Primärkammer = 0,18 Kubikmeter
8. Verbrennungsrate (Abfallverbrennungsrate) = mindestens 20 kg pro Stunde
9. Sollte eine Ladetür mit Gegengewicht in voller Breite haben, die einen einfachen Zugang zur Hauptkammer zum Laden und Entfernen von Asche ermöglicht.
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Verbrennungsanlage in Eastern Hydros [Seite 28

2.2 Füttern und Laden
Es ist eine kontrollierte hygienische mechanische Zufuhr zu verwenden, die die Lufttemperatur in der Primär- und Sekundärkammer der Verbrennungsanlage nicht negativ beeinflusst.
2.3 Primärbrennkammer.

a) Diese Kammer sollte mit Brennern ausgestattet sein, die schwefelarmen Brennstoff verwenden.
b) Die Kammer sollte eine Mindestaustrittstemperatur von 850 Grad Celsius gewährleisten.

2.4 Sekundärbrennkammer (Nachbrenner)

a) Sollte mit Brennern ausgestattet sein, die schwefelarmen Brennstoff verwenden.
b) Stellen Sie sicher, dass die Sekundärluftversorgung kontrolliert wird.
c) Stellen Sie sicher, dass die Verweilzeit mindestens zwei Sekunden beträgt.
d) Stellen Sie sicher, dass die an der Innenwand in der Sekundärkammer und nicht in der Flammenzone gemessene Gastemperatur nicht weniger als 1100 Grad Celsius beträgt.
e) Stellen Sie sicher, dass der emittierte Sauerstoffgehalt der emittierten Gase nicht weniger als 11% beträgt
f) Stellen Sie sicher, dass sowohl die Primär- als auch die Sekundärverbrennungstemperatur beibehalten werden, bis der gesamte Abfall vollständig verbrannt ist.

2.5 Partikelentferner

Nach der Sekundärbrennkammer muss ein mechanischer Partikelsammler eingebaut werden, um im Rauchgasstrom mitgeführte Partikelschadstoffe zu entfernen. Die Partikelsammler können eines der folgenden oder eine Kombination davon umfassen:
a) Zyklonabscheider
b) Elektrofilter
c) Gewebefilter
2.6 Schornstein / Stapel

l) Der Schornstein sollte eine Mindesthöhe von 10 Metern über dem Boden haben und den höchsten Punkt des Gebäudes für alle Dächer um mindestens 3 Meter freimachen. Die Topographie und Höhe benachbarter Gebäude im Umkreis von 50 Metern sollte berücksichtigt werden.
m) Der Schornstein sollte vom Bedienerbereich aus für den Bediener sichtbar sein.
n) Die minimale Austrittsgeschwindigkeit sollte 10 Meter pro Sekunde und mindestens das Doppelte der umgebenden Windgeschwindigkeit (Efflux-Geschwindigkeit = Windgeschwindigkeit x 2) betragen, je nachdem, welcher Wert höher ist, um sicherzustellen, dass die austretenden Gase nicht nach unten gewaschen werden.
o) Der Punkt zur Messung der Emissionen ist anzugeben.

2.7 Instrumentierung

a) Sowohl für die Primär- als auch für die Sekundärkammer muss ein Instrument zur Bestimmung der Innenwandtemperatur und nicht der Brennerflammentemperatur bereitgestellt werden.
b) Ein akustischer und sichtbarer Alarm muss installiert werden, um den Bediener zu warnen, wenn die Temperatur der Sekundärkammer unter die erforderliche Temperatur fällt.
c) Ein Kohlenmonoxid- und Sauerstoffmessgerät / -rekorder sollte bereitgestellt werden

d) Ein Rauchdichtemessgerät / -rekorder sollte bereitgestellt werden.
e) Ein Feststoffpartikel-Messgerät / -Recorder sollte bereitgestellt werden.
f) Jedes andere Instrument, das als notwendig erachtet wird.

2.9 Emissionsgrenzwerte

a) Der Verbrennungswirkungsgrad (CE) muss mindestens 99,00% betragen, wobei CE =% Kohlendioxid x 100 / [% Kohlendioxid + Kohlenmonoxid]
b) Die Temperatur der Primärkammer muss 800 +/- 50 Grad Celsius betragen
c) Die Verweilzeit des Sekundärkammergases muss mindestens 1 Sekunde bei 1050 +/- 50 Grad Celsius mit 3% Sauerstoff im Stapelgas betragen.
d) Die Opazität des Rauches darf 20% aus 50 Metern Entfernung mit bloßem Auge nicht überschreiten.
e) Alle Emissionen in die Luft außer Dampf oder Wasserdampf müssen geruchlos und frei von Nebel, Rauch und Tröpfchen sein.
f) Eine 99,99% ige Zerstörungs- und Entfernungseffizienz (DRE) für jeden organischen Hauptbestandteil (POHC) im Abfallfutter, wobei DRE [(Win – Wout) / Win] x 100, wobei Win = Massenzufuhrrate des POHC im Abfall Strom, der der Verbrennungsanlage zugeführt wird, und Wout = Massenemissionsrate von POHC im Stapel vor der Freisetzung in die Atmosphäre.
g) Die durchschnittliche Dioxin- und Furankonzentration in der Emission sollte 80 mg / m3 Gesamtdioxine und Furane nicht überschreiten, wenn sie über einen Zeitraum von 6 bis 16 Stunden gemessen wird.

– Die manuelle technische Überwachung wird mit der Hardware mit allen Erklärungen zu Fehlern und Lösungen geliefert
Kapazität / Insel: 4000 kg / Tag; 25000 kg / Tag; 31000 kg / Tag; 48000 kg / Tag

Brenntemperatur – über 12000C

Zwei Kammern – Minimum

Emissionen – Dioxin und schwere Metalle – besser als das Kyoto-Protokoll

Emissionsüberwachungssystem

Entladen von Abfällen – direkt von der Abfallbahn zur Verbrennungsanlage